| Vorschlag |
| Die Interessengemeinschaft Eisenbahn Ratzeburg-
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| Bedeutung |
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| Geschichte der Strecke |
Die Strecke Hagenow Land – Zarrentin –
Ratzeburg
05.12.1889
10.05.1890
24.08.1894
01.05.1896
15.08.1897
09.1945
1949
1950
1952
1952
03.12.1952
03.09.1962
01.09.1971
30.04.1969
1973- 1975
27.09.1975 Wiederaufnahme des Reise- und Güterverkehrs zwischen Hagenow Stadt und Zarrentin 27.09.1975
27.09.1975
1990
1994
27.05.2000
15.12.2002
01.09.2004
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| Güterverkehr |
| Zurzeit erfolgt die Bedienung mit Güterverkehr nur auf dem Streckenabschnitt Hagenow Land bis Zarrentin. Durch günstige Bedingungen für Wirtschaftsansiedlungen können mehr Kunden gewonnen werden und somit mehr Verkehr von der Strasse auf die Schiene verlagert werden. Abwicklung von Ganzzugverkehr in grenzüberschreitenden Relationenerhöht die Durchlassfähigkeit. Werden Ferngüterzüge von Puttgarden in Richtung Magdeburg
– Leipzig über Ratzeburg – Hagenow Land
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Personenverkehr |
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Streckenabschnitte |
Ratzeburg–Hollenbek:
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Hollenbek–Zarrentin
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Zarrentin–Hagenow-Land:
Der Abschnitt ist gesichert und wurde vom Planungsverband des Transport- und Gewerbegebietes Valluhn – Gallin (TGG V/G) erworben.
Begriffserklärung: Bf = Bahnhof |
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Massnahmen |
| Die Wiederinbetriebnahme der Strecke ist wegen ihrer hohen Bedeutung eine wichtige Option für das Land Mecklenburg Vorpommern und Schleswig – Holstein sowie für die Bundesrepublik Deutschland. Erste Maßnahme ist die Sicherung der Trasse Ratzeburg – Hollenbek bis zur Landesgrenze. Der eigentliche Lückenschluss umfasst 9 km.
Als langfristige Maßnahme sollte die Streckengeschwindigkeit erhöht werden und eine Elektrifizierung angestrebt werden, sofern die Strecke Hamburg – Lübeck elektrifiziert wird. Die Landesregierung Schleswig – Holstein wird aufgefordert, zusammen mit dem Land Mecklenburg Vorpommern die Lückenschlussmaßnahme Hollenbek – Zarrentin im Rahmen des vorgeschlagenen Güterbahnnetzes G21, die Aufnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplan zu beantragen. |
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Kosten |
| Der Ausbau der Strecke und ihre Finanzierung sowie die Verlängerung der Jütlandlinie bis Hagenow Land ist Aufgabe der EU, des Bundes, der Länder Schleswig – Holstein, Mecklenburg Vorpommern sowie privater Investoren. Die Investitionen verteilen sich also auf mehrere Kostenträger und mehrere Ausbaustufen. Bei der zu erwartenden Verkehrsentwicklung sind Kosten wirtschaftlich darstellbar.
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| Was Sie über die Kaiserbahn wissen sollten: |
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